Herstellerhaftung bei Hausbrand durch neuwertige Waschmaschine

Verursacht eine noch neuwertige Waschmaschine einen Hausbrand, so kann der Hersteller für die Feuerschäden haftbar gemacht werden.

Urteilsbegründung: In solchen Fällen sprächen alle Umstände dafür, dass die Waschmaschine schon bei der Lieferung nicht fehlerfrei gewesen sei. Daher handele es sich um einen dem Hersteller zuzurechnenden Produktfehler.

Das Gericht gab mit seinem Urteil der Schadensersatzklage eines Hauseigentümers statt. Nach den Feststellungen eines Sachverständigen hatte in seinem Haus eine erst sechs Monate alte Waschmaschine einen Brand ausgelöst. Der Hersteller verwies dagegen darauf, er unterziehe alle technischen Geräte einer sorgfältigen Prüfung. Dies ließen die Richter unbeachtet.

OLG Koblenz, Urteil vom 24.06.1999 - Az. 5 U 1668/98

Kategorie: MIETRECHT , Allgemeines Mietrecht , VERSCHIEDENES