Hausgeld: Zahlungspflicht nur auf WEG-Konto

Verlangt der WEG-Verwalter die Zahlung von Hausgeldern auf ein offenes Treuhandkonto, so kann der Wohnungseigentümer die Zahlung mangels Fälligkeit der Forderung verweigern.

LG Saarbrücken, Urteil vom 04.05.2018 – Az. 5 S 44/17

Kategorie: WOHNUNGSEIGENTUM