Haftung des Energiedienstleisters für falsche Abrechnung
Dem Vermieter steht ein Schadensersatzanspruch gegenüber dem Energiedienstleister zu, wenn dieser Daten zweier Messuhren fehlerhaft addiert und damit die Heiz- und Warmwasserkosten fehlerhaft abrechnet.
Der Schaden des Vermieters besteht darin, dass den Mietern, die aufgrund der für sie nicht erkennbar fehlerhaften Abrechnung überhöhte Nebenkosten gezahlt haben, ein Erstattungsanspruch zusteht und der Vermieter wegen Fristablaufs keine Korrektur der fehlerhaften Abrechnungen und damit keine Nachzahlungsansprüche mehr geltend machen kann.
KG, Urteil vom 01.07.2016 – Az. 14 U 23/15
Kategorie: VERSORGUNG (STROM, WASSER, GAS) , MIETRECHT , Betriebs- und Heizkosten