Haftung der Haftpflichtversicherung für das Fällen von Bäumen auf einem fremden Grundstück
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, dass die Haftpflichtversicherung für Schadensersatzansprüche aufkommen muss, die entstanden sind, weil der Versicherte irrtümlich Bäume auf einem fremden Grundstück gefällt hat.