Haftung der Haftpflichtversicherung für das Fällen von Bäumen auf einem fremden Grundstück

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, dass die Haft­pflicht­versicherung für Schadensersatzan­sprüche aufkommen muss, die entstanden sind, weil der Versicherte irrtümlich Bäume auf einem fremden Grundstück gefällt hat.

OLG Oldenburg, Urteil vom 14.05.2014 - Az. 5 U 25/14

Kategorie: VERSICHERUNGSRECHT