Häusliches Arbeitszimmer: Abtrennung durch Sideboard nicht ausreichend

  1. Kein häusliches Arbeitszimmer i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG ist ein büromäßig eingerichteter Arbeitsbereich, der durch einen Raumteiler vom Wohnbereich abgetrennt ist (Anknüpfung an den Beschluss des BFH vom 27.07.2015 – Az. GrS 1/14).
  2. Kein häusliches Arbeitszimmer ist anknüpfend an diese raumbezogene Betrachtungsweise ein Arbeitsbereich, der vom angrenzenden Wohnzimmer aus durch einen offenen Durchgang ohne Türabschluss betreten werden kann, der durch einen Raumteiler vom Wohnbereich abgetrennt ist oder der auf einer Empore oder offenen Galerie eingerichtet ist (BFH, Urteile vom 06.12.1991 – Az. VI R 101/87; vom 06.12.1991 – Az. VI R 110/90).

BFH, Urteil vom 22.03.2016 – Az. VIII R 10/12

Kategorie: STEUERRECHT , Werbungskosten