Grundstücksversteigerungen im Auswahlverfahren: Notar muss 2-Wochen-Frist beachten
Bei Grundstücksversteigerungen im sogenannten Käuferauswahlverfahren muss der Notar die nach § 17 Abs. 2a Satz 2 Nr. 2 BeurkG bei Beurkundungen von Grundstückskaufverträgen mit Verbraucherbeteiligung zu gewährende 2-Wochenfrist beachten.
BGH, Urteil vom 24.11.2014 – Az. NotSt (Brfg) 3/14
Kategorie: KAUF UND VERKAUF VON IMMOBILIEN