Grundstücksteilung befreit nicht von Beitragspflicht

Auch ein Grundstück ohne Zugang zu einer Gemeindestraße kann beitragspflichtig sein, wenn der fehlende Zugang des Grundstücks durch eine rechtsmissbräuchliche Grundstücksteilung veranlasst worden ist.

VG Trier, Urteil vom 18.06.2015 – Az. 2 K 2263/14

Kategorie: ÖFFENTLICHES RECHT/VERWALTUNGSRECHT , Abgaben- und Gebührenrecht