Grundstückskaufvertrag mit Kommune: Rechtsweg bei Streitigkeiten über Anschluss- und Erschließungsbeiträge

  1. Bei Streitigkeiten über Einzelpositionen eines einheitlichen Kaufpreisanspruchs bestimmt sich der zulässige Rechtsweg danach, ob diese Einzelpositionen insgesamt oder jedenfalls schwerpunktmäßig dem Zivilrecht oder dem öffentlichen Recht zuzuordnen sind.
  2. Streitigkeiten über die Höhe von Anschluss- und Erschließungsbeiträgen, die Eingang in den Gesamtkaufpreis eines Grundstücks gefunden haben, sind selbst dann öffentlich-rechtlicher Natur, wenn ihre Berechnung Auswirkungen auf Nebenforderungen für zivilrechtliche Teilpositionen des Kaufpreisanspruchs haben kann.

OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.10.2015 – Az. 14 W 5/15

Kategorie: KAUF UND VERKAUF VON IMMOBILIEN , ÖFFENTLICHES RECHT/VERWALTUNGSRECHT , Abgaben- und Gebührenrecht