- Bei Streitigkeiten über Einzelpositionen eines einheitlichen Kaufpreisanspruchs bestimmt sich der zulässige Rechtsweg danach, ob diese Einzelpositionen insgesamt oder jedenfalls schwerpunktmäßig dem Zivilrecht oder dem öffentlichen Recht zuzuordnen sind.
- Streitigkeiten über die Höhe von Anschluss- und Erschließungsbeiträgen, die Eingang in den Gesamtkaufpreis eines Grundstücks gefunden haben, sind selbst dann öffentlich-rechtlicher Natur, wenn ihre Berechnung Auswirkungen auf Nebenforderungen für zivilrechtliche Teilpositionen des Kaufpreisanspruchs haben kann.
Kategorie:
KAUF UND VERKAUF VON IMMOBILIEN
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ÖFFENTLICHES RECHT/VERWALTUNGSRECHT
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Abgaben- und Gebührenrecht