Grundsteuererlass: nachhaltige Vermietungsbemühungen erforderlich
Welche Vermietungsbemühungen nach Art und Umfang als hinreichend anzusehen sind, um ein Vertretenmüssen der Rohertragsminderung auszuschließen, ist grundsätzlich eine Frage des Einzelfalls. Unerlässlich ist jedenfalls, dass der Kreis möglicher Interessenten möglichst umfassend erreicht wird. Dazu reichen die von den Klägerinnen vorgenommenen Maßnahmen keinesfalls aus. Denn durch sie konnten die Angebote (Wohnungen oder Gewerbebetrieb) nur von einem ganz kleinen Empfängerkreis wahrgenommen werden. Um einen unbegrenzten Empfängerkreis zu erreichen, ist es erforderlich, dass die Immobilien in Massenmedien angeboten werden oder ein Makler mit der Vermarktung beauftragt wird. Dabei kann hier offen bleiben, ob sich als Massenmedien Printmedien (Tageszeitungen, Anzeigenblätter o. ä.) oder Schaltung von Anzeigen im Internet besser eignen.
VG Gelsenkirchen, Urteil vom 05.06.2014 – Az. 5 K 2381/13
Kategorie: STEUERRECHT , Grundsteuer