Grundsteuererhöhung: Verstoß gegen das Willkürverbot bei unterlassener Straßenbeitragssatzung
Die Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B von 340 % auf 560 % des Steuermessbetrags verstößt gegen das Willkürverbot, wenn die Gemeinde ihre Ertragsmöglichkeiten nicht ausschöpft (vorliegend: die Gemeinde unterlässt es, eine Straßenbeitragssatzung zu erlassen und zu vollziehen).
VG Gießen, Beschluss vom 16.06.2014 - Az. 8 L 861/14.GI
Kategorie: ÖFFENTLICHES RECHT/VERWALTUNGSRECHT , Abgaben- und Gebührenrecht , STEUERRECHT , Grundsteuer