Grundsteuer: Kein Vorwegabzug bei gemischten Objekten

Bei der Betriebskostenabrechnung für ein teils gewerblich und teils zu Wohnzwecken genutztes Grundstück bedarf es bezüglich der Umlage der Grundsteuer keines Vorwegabzugs für die gewerblich genutzten Einheiten.

BGH, Urteil vom 10.05.2017 – Az. VIII ZR 79/16

Kategorie: MIETRECHT , Betriebs- und Heizkosten