Gewerblicher Grundstückshandel bei Verkauf von 5 Eigentumswohnungen vor Teilung

Veräußert der Steuerpflichtige nach Einholung der Abgeschlossenheitsbescheinigung fünf - wenn auch sachenrechtlich noch nicht getrennte - Eigentumswohnungen an fünf unterschiedliche Erwerber, sind fünf Veräußerungsvorgänge gegeben.

BFH, Beschluss vom 23.02.2015 – Az. X B 71/14

Kategorie: KAUF UND VERKAUF VON IMMOBILIEN , STEUERRECHT , Grundstückshandel