Gewerberaummietvertrag: kein fester Turnus für das Abschleifen des Parketts

Die Abwälzung von Schönheitsreparaturen auf den Gewerberaummieter ist nach § 307 BGB insgesamt unwirksam, wenn das fachgerechte Abschleifen von Parkettböden in einem festen Turnus von 10 Jahren übertragen wird.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.02.2016 – Az. 24 U 63/15

Kategorie: MIETRECHT , Gewerberaummietrecht , Schönheitsreparaturen