Gewerberaummietvertrag: kein fester Turnus für das Abschleifen des Parketts
Die Abwälzung von Schönheitsreparaturen auf den Gewerberaummieter ist nach § 307 BGB insgesamt unwirksam, wenn das fachgerechte Abschleifen von Parkettböden in einem festen Turnus von 10 Jahren übertragen wird.