Gewerberaum: Betriebspflicht gleich Offenhaltungspflicht?

Betriebspflicht ist nicht gleichbedeutend mit Offenhaltungspflicht. Während bei der Betriebspflicht die Mieträumlichkeiten nur tatsächlich zu nutzen sind, dürfen bei einer Offenhaltungspflicht die Geschäftsräume zu bestimmten Zeiten nicht geschlossen werden.

OLG Celle, Beschluss vom 27.02.2017 – Az. 2 W 47/17

Kategorie: MIETRECHT , Gewerberaummietrecht