Generelle Rückzahlungspflicht des Grundstückserwerbers
Auf den Ersteher eines vermieteten Grundstücks geht die Verpflichtung zur Rückzahlung der Mietsicherheit an den Mieter kraft Gesetzes auch dann über, wenn der insolvent gewordene Voreigentümer die vom Mieter erhaltene Mietsicherheit nicht getrennt von seinem sonstigen Vermögen angelegt hatte.
BGH, Urteil vom 07.03.2012 – Az. XII ZR 13/10
Kategorie: MIETRECHT , Mietvertrag , KAUF UND VERKAUF VON IMMOBILIEN