Gemeindliches Wiederkaufsrecht muss angemessen sein

Eine zwanzig Jahre überschreitende Frist für die Ausübung des Wiederkaufsrechts der Gemeinde in einem zum Zwecke der Errichtung von Eigenheimen im Einheimischenmodell mit Einzelpersonen abgeschlossenen Kaufvertrag verstößt, wenn dem Käufer ein nur geringer Preisnachlass (weniger als 20 % gegenüber dem Verkehrswert) gewährt wurde, gegen das Gebot angemessener Vertragsgestaltung.

BGH, Urteil vom 26.06.2015 – Az. V ZR 271/14

Kategorie: KAUF UND VERKAUF VON IMMOBILIEN , BAU- UND ARCHITEKTENRECHT , ÖFFENTLICHES RECHT/VERWALTUNGSRECHT , Städtebaurecht