Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen der Gemeinschaft gegen den Verwalter
Ist der Gemeinschaft gegen den Verwalter infolge der berechtigten Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Überprüfung eines Fehlverhaltens des Verwalters ein Schadensersatzanspruch entstanden, so fällt dieser in das Verwaltungsvermögen der Gemeinschaft und kann, auch wenn die Mitglieder der Eigentümergemeinschaft zwischenzeitlich wechseln, von der Gemeinschaft in ihrer aktuellen Zusammensetzung verfolgt werden; denn der Anteil am Verwaltungsvermögen verbleibt im Falle eines Eigentümerwechsels nicht in der Hand des Veräußerers, sondern geht mit dem Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Grundstück automatisch auf den Erwerber über.
OLG Köln, Beschluss vom 06.02.1998 - Az. 16 Wx 12/98
Kategorie: Verwaltung/Verwalter , WOHNUNGSEIGENTUM