Gebührenforderungen hinsichtlich mehrerer Grundstücke

Werden Zahlungen durch den Gebührenschuldner ohne Angabe eines Verwendungszwecks erbracht, ist der Gläubiger nicht verpflichtet, diese Leistungen gleichmäßig auf die Gebührenforderungen (hier: Abfallgebühren) hinsichtlich aller betroffenen Grundstücke aufzuteilen.

VG Gießen, Urteil vom 06.03.2014 – Az. 8 K 2465/12.GI

Kategorie: ÖFFENTLICHES RECHT/VERWALTUNGSRECHT , Abgaben- und Gebührenrecht