Fristlose Kündigung: mehrwöchige Blockade der einzigen Zufahrt

Der Mieter kann ein befristetes Mietverhältnis über Gewerberäume nach vorheriger Abmahnung aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen, wenn der Vermieter veranlasst, dass die einzige Zufahrt zum Mietobjekt durch einen LKW mehrere Wochen lang blockiert wird.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.03.2016 – Az. 24 U 59/15 (Revision: XII ZR 40/16)

Kategorie: MIETRECHT , Gewerberaummietrecht , Kündigung/Beendigung des Mietverhältnisses