Frist für die fristlose Kündigung?

Neben den speziell geregelten Vorschriften zur fristlosen außerordentlichen Kündigung im Wohnraummietrecht (§§ 543, 569 BGB) findet § 314 Abs. 3 BGB keine Anwendung.
Bereits der Wortlaut der §§ 543 und 569 BGB spricht gegen eine zeitliche Schranke für den Ausspruch der Kündigung. Diese Vorschriften, die im Einzelnen die Modalitäten der fristlosen Kündigung eines Mietverhältnisses regeln, sehen weder eine Zeitspanne, innerhalb derer die Kündigung auszusprechen ist, noch einen Verweis auf § 314 Abs. 3 BGB vor.

BGH, Urteil vom 13.07.2016 – Az. VIII ZR 296/15

Kategorie: MIETRECHT , Kündigung/Beendigung des Mietverhältnisses