Folgenbeseitigungsanspruch gegen Behörde nach Obdachloseneinweisung

  1. Nach Aufhebung der Einweisungsverfügung, mit der eine Wohnung zur Abwehr von Obdachlosigkeit beschlagnahmt wurde, besteht ein Folgenbeseitigungsanspruch des Wohnungseigentümers gegenüber der Einweisungsbehörde, die Wohnung geräumt an ihn herauszugeben.
  2. Die öffentlich-rechtliche Pflicht zur Folgenbeseitigung trifft die Einweisungsbehörde unabhängig davon, ob der Wohnungseigentümer einen zivilrechtlichen Räumungstitel besitzt.

VG Saarlouis, Beschluss vom 19.07.2010 – Az. 6 L 662/10

Kategorie: ÖFFENTLICHES RECHT/VERWALTUNGSRECHT , Allgemeines zum öffentlichen Recht