Folgenbeseitigungsanspruch gegen Behörde nach Obdachloseneinweisung
- Nach Aufhebung der Einweisungsverfügung, mit der eine Wohnung zur Abwehr von Obdachlosigkeit beschlagnahmt wurde, besteht ein Folgenbeseitigungsanspruch des Wohnungseigentümers gegenüber der Einweisungsbehörde, die Wohnung geräumt an ihn herauszugeben.
- Die öffentlich-rechtliche Pflicht zur Folgenbeseitigung trifft die Einweisungsbehörde unabhängig davon, ob der Wohnungseigentümer einen zivilrechtlichen Räumungstitel besitzt.
VG Saarlouis, Beschluss vom 19.07.2010 – Az. 6 L 662/10
Kategorie: ÖFFENTLICHES RECHT/VERWALTUNGSRECHT , Allgemeines zum öffentlichen Recht