Fehlbelegungsabgabe
Die Obergrenze der in einem kommunalen Mietspiegel zutreffend ausgewiesenen Mietzinsspanne für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage ist bei der Beschränkung der Fehlbelegungsabgabe im Einzelfall korrigierend zu berücksichtigen, wenn der durch Rechtsverordnung festgesetzte Betrag diese Grenze überschreitet.