Familiensache: Streitigkeiten aus Mietvertrag mit Schwiegerkind

  1. Bei der Prüfung, ob eine sonstige Familiensache im Sinne des § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG vorliegt, ist das Tatbestandsmerkmal "im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung" weit auszulegen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 05.12.2012 - Az. XII ZB 652/11 - FamRZ 2013, 281).
  2. Streitigkeiten aus Mietverträgen über Wohnraum zwischen Schwiegereltern und ihrem Schwiegerkind anlässlich der Trennung ihres Kindes von dem Schwiegerkind können als sonstige Familiensachen im Sinne des § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG zu qualifizieren sein.

BGH, Beschluss vom 12.07.2017 - Az. XII ZB 40/17

 

Kategorie: ALLGEMEINES PROZESSRECHT