Falsche Flächenangabe im Exposé des Grundstücksmaklers

Weicht die Wohnfläche des gekauften Hausgrundstücks von der Wohnflächenangabe im Exposé des vom Verkäufer beauftragten Maklers ab, kann ein Sachmangel vorliegen.

eweisanträgen des Käufers im Klageverfahren auf Rückzahlung eines Teilbetrags des Kaufpreises, die der Feststellung der vereinbarten Größe der Wohnfläche und damit der Feststellung der Wertminderung dienen, müssen die Tatsachengerichte nachgehen.

BGH, Beschluss vom 19.01.2012 - Az. V ZR 141/11

Kategorie: KAUF UND VERKAUF VON IMMOBILIEN , MAKLERRECHT