„Estrichdröhnen“ grundsätzlich kein Sachmangel

Niederfrequentes „Estrichdröhnen“, welches nur von manchen Menschen wahrgenommen wird, stellt in der Regel und insbesondere dann keinen Sachmangel dar, wenn das vertraglich vereinbarte Schallschutzniveau nachweislich eingehalten wurde.

OLG München, Endurteil vom 08.08.2017 – Az. 9 U 3652/16 Bau

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