Erwerb vom werdenden Wohnungseigentümer

Ein werdender Wohnungseigentümer bleibt auch dann Mitglied des Verbands, wenn er die  Einheit unter Abtretung des vorgemerkten Übereignungsanspruchs und Besitzübertragung veräußert (insoweit Aufgabe von BGH, Urteil vom 14.06.1965 – Az. VII ZR 160/63, BGHZ 44, 43, 45); der Erwerber ist nicht als werdender Wohnungseigentümer anzusehen.

BGH, Urteil vom 24.07.2015 – Az. V ZR 275/14

Kategorie: KAUF UND VERKAUF VON IMMOBILIEN , WOHNUNGSEIGENTUM , Allgemeines WEG-Recht