Erstmalige Erstellung einer Feuerwehrzufahrt als Instandhaltungskosten?

Die Verpflichtung, erstmals einen ordnungsgemäßen Zustand herzustellen (hier: Erstellung einer Feuerwehrzufahrt), kann nicht unter eine Kostentragungsregelung der Teilungserklärung, wonach Kosten für Unterhaltung, Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums von einzelne Instandhaltungskreise zu tragen sind, gefasst werden.

LG Köln, Urteil vom 22.12.2016 – Az. 29 S 145/16

Kategorie: WOHNUNGSEIGENTUM , Gemeinschaftseigentum , Instandsetzung/Instandhaltung/Modernisierung