Erstmalige Erstellung einer Feuerwehrzufahrt als Instandhaltungskosten?
Die Verpflichtung, erstmals einen ordnungsgemäßen Zustand herzustellen (hier: Erstellung einer Feuerwehrzufahrt), kann nicht unter eine Kostentragungsregelung der Teilungserklärung, wonach Kosten für Unterhaltung, Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums von einzelne Instandhaltungskreise zu tragen sind, gefasst werden.