Erneute Mahnung bei fehlgeschlagener Mängelbeseitigung

Erweist sich die angemahnte Reparatur eines Wasserboilers als undurchführbar, muß der Mieter den Vermieter erneut mahnen, bevor er das defekte Gerät in Selbsthilfe erneuen und Kostenerstattung beanspruchen kann.

LG Gießen, Urteil vom 21.09.1994 - Az. 1 S 249/94 (= WM 1996, 557)

Kategorie: MIETRECHT , Mietminderung & Mangelbeseitigung