Erlöschen der Ermächtigung zum Forderungseinzug bei vorzeitiger Abberufung des Verwalters
Die vorzeitige Abberufung eines Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft wegen gravierender Pflichtverletzungen mit der Folge, dass den Wohnungseigentümern eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr zugemutet werden kann, führt im Regelfall dazu, dass eine materiell-rechtliche Ermächtigung zum Forderungseinzug erlischt.
BGH, Urteil vom 20.01.2012 – Az. V ZR 55/11
Kategorie: WOHNUNGSEIGENTUM , Verwaltung/Verwalter