Erläuterungsumfang bei der Mieterhöhung nach § 10 WoBindG
In einer Mieterhöhungserklärung nach § 10 Abs. 1 Satz 2 WoBindG ist nur die Erhöhung selbst zu erläutern, nicht dagegen die Bildung der erhöhten Einzelmiete insgesamt.
BGH, Urteil vom 04.12.2013 – Az. VIII ZR 32/13
Kategorie: MIETRECHT , Mieterhöhung nach Vereinbarung oder Gesetz (§§ 557 bis 558e BGB)