Erfüllung des Stellplatznachweises als gemeinschaftliche Aufgabe

Die Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Anforderungen an den Stellplatznachweis ist Aufgabe aller Wohnungseigentümer, wenn der Bauträger bei der Errichtung der Wohnanlage und der Teilung nach § 8 WEG von den der Baugenehmigung zugrundeliegenden Plänen abgewichen ist und dadurch die öffentlich-rechtliche Verpflichtung besteht, weitere Stellplätze zu schaffen.

BGH, Urteil vom 26.02.2016 – Az. V ZR 250/14

Kategorie: WOHNUNGSEIGENTUM , Allgemeines WEG-Recht