Entziehung des Wohnungseigentums
Der Ausschluss eines Wohnungseigentümers aus der Eigentümergemeinschaft aufgrund § 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG verletzt nicht das Grundrecht aus Art. 14 GG. Bestreitet der Wohnungseigentümer die Rechtmäßigkeit des Entziehungsbeschlusses, verfügt er insoweit im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit über hinreichende Rechtsschutzmöglichkeiten. Über eine einstweilige Anordnung nach § 44 Abs. 3 Satz 1 WEG kann er vorläufigen Rechtsschutz erlangen, und außerdem hat er noch die Möglichkeit der Vollstreckungsgegenklage. (Nichtamtliche Leitsätze)
BVerfG, Beschluß vom 27.02.1997 - Az. 1 Bv13 1526/96
Kategorie: Entziehung des Wohnungseigentums , WOHNUNGSEIGENTUM