Entscheidungsrelevante Dokumente müssen vor der WEG-Versammlung verfügbar sein
Die Vorabübersendung von Unterlagen zu einem Beschlussgegenstand ist immer dann erforderlich, wenn für die Beschlussfassung eine eingehende inhaltliche Auseinandersetzung mit den Unterlagen von wesentlicher Bedeutung ist (hier: Urteil und die Frage der Durchführung eines Rechtsmittelverfahrens).
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 20.05.2016 – Az. 2-13 S 1/13
Kategorie: WOHNUNGSEIGENTUM , Eigentümerversammlung , Verwaltung/Verwalter