Endrenovierungsklausel und „fachhandwerkliches Niveau“
- Eine Endrenovierungsklausel ist insbesondere dann unwirksam, wenn sie unabhängig vom Zustand der Wohnung und der letzten durchgeführten Schönheitsreparatur eine Renovierung verlangt.
- Die Ausführung von Arbeiten "auf fachhandwerklichem Niveau" kann formularmietvertraglich nicht wirksam vereinbart werden, da sie die Erlaubnis zur Selbstvornahme einschränkt.
AG Köln, Urteil vom 28.10.2015 – Az. 220 C 85/15
Kategorie: MIETRECHT , Schönheitsreparaturen