Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens bei Mängeln am Gemeinschaftseigentum
Das Vorbefassungsgebot steht der Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens über Mängel am Gemeinschaftseigentum durch einen Wohnungseigentümer nicht entgegen. Denn die Entscheidung, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen hinsichtlich der festgestellten Mängel ergriffen werden, verbleibt nach wie vor bei den Eigentümern.