Eigentumswohnungskauf: Vorvertragliche Aufklärungspflicht über das Bestehen nachbarlicher Streitigkeiten?
In den höchstrichterlichen und obergerichtlichen Entscheidungen, die zu diesem Problemkreis ergangen sind, wurde eine solche Aufklärungspflicht ausnahmsweise dann angenommen, wenn die Eigentümergemeinschaft so zerstritten ist, dass keine Entscheidung im Rahmen der gemeinschaftlichen Verwaltung ohne gerichtliches Verfahren möglich ist (OLG Düsseldorf NJW 97,1079) sowie bei schikanösem Nachbarverhalten wie mehrjährigem absichtlichen Stören der Nachtruhe (BGH NJW 1991, 1673) oder darüber hinaus tätlichen Angriffen und Morddrohungen (OLG Frankfurt vom 20.10.2004 - Az. 4 U 84/01), wobei der Verkäufer davon wissen oder jedenfalls fahrlässig nicht wissen muss.
Im vorliegenden Fall bestanden die „Streitigkeiten“ aber im Wesentlichen in einem Beharren auf dem strikten Einhalten der Hausordnung und einem - möglicherweise unnötig aggressiven - unnachgiebigen Verfolgen wirklicher oder vermeintlicher Abwehrrechte.
OLG München, Beschluss vom 26.03.2012 – Az. 18 U 3956/11
Kategorie: KAUF UND VERKAUF VON IMMOBILIEN