Eigentümerversammlung zum 17.12.
Die Einberufung der Wohnungseigentümerversammlung zur Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan des laufenden Jahres und über die Jahresabrechnung des vergangenen Jahres auf einen 17. Dezember ist den Eigentümern, insbesondere vermietenden Wohnungseigentümern, unzumutbar.
AG Hamburg, Urteil vom 16.06.2010 - Az. 102A C 5/10 (= WM 2011, 183)
Kategorie: WOHNUNGSEIGENTUM , Eigentümerversammlung