Eigenbedarfskündigung: Zeitpunkt des Nutzungswunsches

  1. Unterstellt ein Gericht nur einen unwesentlichen Teil eines zusammenhängenden Vortrags einer Partei als wahr, während es den wesentlichen, entscheidungserheblichen Vortrag und den hierzu erfolgten Beweisantritt übergeht, liegt darin eine Gehörsverletzung.
  2. Die Fragen, ob im Falle einer Eigenbedarfskündigung der Nutzungswunsch bereits vor oder erst nach dem Freiwerden einer Alternativwohnung in derselben Liegenschaft konkret gefasst war, kann im Rahmen der Würdigung der Gesamtumstände sowohl im Hinblick auf die Frage der Ernsthaftigkeit des Nutzungswunsches als auch der Rechtsmissbräuchlichkeit der Kündigung von Bedeutung sein.

BGH, Beschluss vom 23.08.2016 – Az. VIII ZR 178/15

Kategorie: MIETRECHT , Kündigung/Beendigung des Mietverhältnisses