Duldung einer Modernisierungsmaßnahme trotz Vereinbarung einer Indexmiete
Der Schutzzweck des § 557b Abs. 2 Satz 2 BGB verwehrt dem Vermieter lediglich eine auf § 559 BGB gestützte Mieterhöhung. Sie gibt dem Mieter aber nicht das Recht, die Duldung einer Modernisierungsmaßnahme unabhängig von den Voraussetzungen des § 554 Abs. 2 Satz 2 BGB aF, also ohne Vorliegen eines Härtegrunds zu verweigern.
BGH, Urteil vom 12.03.2014 - Az. VIII ZR 147/13
Kategorie: MIETRECHT , Modernisierung und Mieterhöhung (§§ 555b, 559 ff. BGB)