Bindung des Vermieters an von ihm gestellte AGB

Ist der Vermieter nach den von ihm gestellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur fristlosen Kündigung eines Gewerberaummietverhältnisses wegen Zahlungsverzugs nur nach vorheriger Mahnung berechtigt, darf sich der Mieter auf die Einhaltung dieser Voraussetzung auch dann verlassen, wenn die Klausel einer Inhaltskontrolle deshalb nicht standhält, weil sie den Mieter im Übrigen (kein Verschuldenserfordernis, Rückstand mit nur einer Monatsmiete) unangemessen benachteiligt.

OLG Celle, Beschluss vom 21.11.2013 – Az. 2 U 179/13

Kategorie: MIETRECHT , Kündigung/Beendigung des Mietverhältnisses , Gewerberaummietrecht