Bewertung der Wohnlage

Bei der Einordnung der Wohnlage handelt es sich um eine vom Gericht vorzunehmende Wertungsfrage, so dass es auf die etwaige Einschätzung der Zeugin (hier: Gemeinde) nicht ankomme.

BGH, Beschluss vom 15.03.2016 - Az. VIII ZR 82/15

 

Kategorie: MIETRECHT , Mieterhöhung nach Vereinbarung oder Gesetz (§§ 557 bis 558e BGB)