Betriebskosten bei Raummiete: Umlagefähigkeit einer Notdienstpauschale

Bei einer Notdienstpauschale handelt es sich um klassische Verwaltungskosten; sie ist deshalb nicht als Betriebskosten umlagefähig.

AG Berlin-Charlottenburg, Urteil vom 21.02.2018 - Az. 215 C 311/17

Kategorie: MIETRECHT