Betriebskosten bei Raummiete: Umlagefähigkeit einer Notdienstpauschale
Bei einer Notdienstpauschale handelt es sich um klassische Verwaltungskosten; sie ist deshalb nicht als Betriebskosten umlagefähig.
Bei einer Notdienstpauschale handelt es sich um klassische Verwaltungskosten; sie ist deshalb nicht als Betriebskosten umlagefähig.