Bestreiten mit Nichtwissen bei Einschaltung eines Vermittlers?

Ist ein Untervermittler von dem Verkäufer einer Immobilie (stillschweigend) zum Abschluss eines Beratungsvertrages mit dem Käufer bevollmächtigt worden, kann der Verkäufer in einem Prozess den von dem Käufer behaupteten Inhalt des Beratungsgesprächs grundsätzlich nicht mit Nichtwissen bestreiten.

BGH, Versäumnisurteil vom 22.04.2016 – Az. V ZR 256/14

Kategorie: KAUF UND VERKAUF VON IMMOBILIEN