Besichtigungsrecht des Vermieters auch am Samstag

Wenn dem Vermieter im Wohnungsmietvertrag ein Besichtigungsrecht „während der üblichen Tageszeit werktags bis 19 Uhr“ eingeräumt worden ist, ist eine Besichtigung am Samstag zwischen 11 und 12 Uhr gerechtfertigt. Denn auch Samstage sind Werktage.

Das Interesse der Mieter an einem erlebnisreichen Samstag muss hinter dem Interesse der (hier: aus der Schweiz) weit anreisenden Vermieter an einer möglichst geringen Beeinträchtigung ihrer beruflichen Tätigkeit und ihres Privatlebens zurücktreten.

OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 26.06.2009 - Az. 24 U 242/08

Kategorie: MIETRECHT , Allgemeines Mietrecht , Mietvertrag