Beschränkte Videoüberwachung von Parkplätzen durch Beschluss

Ein Beschluss, der die Videoüberwachung zweier im Sondereigentum stehender Parkplätze mit der Einschränkung erlaubt, dass nur diese beiden Parkplätze von der Kamera erfasst werden dürfen, entspricht ordnungsmäßiger Verwaltung.

AG Schöneberg, Urteil vom 02.06.2017 – Az. 771 C 82/16

Kategorie: WOHNUNGSEIGENTUM , Gemeinschaftseigentum