Beschlussungültigkeit wegen Versammlungsausschluss

Werden Wohnungseigentümer zu Unrecht von der Teilnahme an einer Eigentümerversammlung ausgeschlossen, führt dies zur Ungültigkeitserklärung der in dieser Versammlung gefassten Beschlüsse, sofern nicht feststeht, dass diese auch bei einer Teilnahme der ausgeschlossenen Wohnungseigentümer ebenso gefasst worden wären.
Das Protokoll über die Eigentümerversammlung ist eine bloße Privaturkunde, der für ihren Inhalt keine erhöhte Beweiskraft zukommt.

BayObLG, Beschl. v. 10.04.2002 - Az. 2Z BR 97/01

Kategorie: WOHNUNGSEIGENTUM , Eigentümerversammlung