Beschlussfassung: Bezugnahme auf Dokumente zulässig

In einem Beschluss der Wohnungseigentümer kann zur Konkretisierung der getroffenen Regelung auf ein außerhalb des Protokolls befindliches Dokument Bezug genommen werden, wenn dieses zweifelsfrei bestimmt ist.

BGH, Urteil vom 08.04.2016 – Az. V ZR 104/15

Kategorie: WOHNUNGSEIGENTUM , Eigentümerversammlung