Beschlussanfechtung bei Verwehrung des Einsichtnahmerechts
Ein Beschluss der Eigentümerversammlung entspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn einzelnen Wohnungseigentümern zuvor die zur Vorbereitung auf die Eigentümerversammlung gewünschte Einsichtnahme in die Unterlagen der Verwaltung verwehrt wurde. Das Einsichtnahmerecht ist dabei an keine weiteren Voraussetzungen geknüpft; Grenze sind erst Rechtsmissbrauch oder Schikane.