Berufung des Grundstückseigentümers auf die Nichtigkeit „seines“ vorhabenbezogenen Bebauungsplans?

Der Eigentümer eines mit einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan überplanten Grundstücks ist daran gehindert, sich in einem später angestrengten gerichtlichen Verfahren auf die Nichtigkeit des Plans zu berufen, wenn ihm auf der Grundlage des auf seine Veranlassung und in Abstimmung mit ihm aufgestellten Plans eine Baugenehmigung erteilt worden ist und er von der Genehmigung inzwischen Gebrauch gemacht hat.

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.10.2017 - Az. 3 S 153/17

Kategorie: ÖFFENTLICHES RECHT/VERWALTUNGSRECHT