Belastungsverbot: Öffnungsklausel und Minderheitenrechte in der Wohnungseigentümergemeinschaft
- Die durch eine Öffnungsklausel legitimierte Mehrheitsmacht wird materiellrechtlich u.a. durch unentziehbare, aber verzichtbare Mitgliedschaftsrechte begrenzt; ein in solche Rechte ohne Zustimmung der nachteilig betroffenen Wohnungseigentümer eingreifender Beschluss ist schwebend unwirksam.
- Zu den unentziehbaren, aber verzichtbaren Mitgliedschaftsrechten gehört das sog. Belastungsverbot, das jeden Wohnungseigentümer vor der Aufbürdung neuer (originärer) – sich weder aus dem Gesetz noch aus der bisherigen Gemeinschaftsordnung ergebender–Leistungspflichten schützt.
BGH, Urteil vom 10.10.2014 – Az. V ZR 315/13
Kategorie: WOHNUNGSEIGENTUM , Allgemeines WEG-Recht , Eigentümerversammlung